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Bearbeitungszeitraum:
Baumgutachten in denkmalgeschützten Parkanlagen
verschiedene Auftraggeber
2017 - 2018
Auch in denkmalgeschützten Parkanlagen müssen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Es gelten analog zu den Straßenbäumen die Grundsätze der Verkehrssicherheit. Von den Bäumen dürfen aufgrund der sehr hohen Sicherheitserwartung keine Gefahren ausgehen. Anders als bei Straßenbäumen ist bei denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen zusätzlich die gartendenkmalpflegerische Bedeutung zu berücksichtigen.
Anlass für eine vertiefende Untersuchung können, neben der allgemeinen Vorsorge der Verkehrssicherheit, extreme Witterungsbedingungen (Sturm), Baumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Bäume sowie Schutz von baulichen Anlagen sein.
Gutachten wurden zum Beispiel für die Fürst-Pückler-Parks in Branitz und Bad Muskau sowie für den Schlosspark Dahme und Schlosspark Elsterwerda erstellt.