Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Landschaftsplanung - Referenzen

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Wasserableitung Schwarze Keute

LMBV mbH

2018

  • Westkippe_Wasserableitung_Schwarze_Keute
  • Grabentrasse_Wasserableitung_Schwarze_Keute
  • Mastkippe_Sommer_Wasserableitung_Schwarze_Keute
  • Mastkippe_Herbst_Wasserableitung_Schwarze_Keute
  • Ueberleiter_RL_104_113_Wasserableitung_Schwarze_Keute
Westkippe_Wasserableitung_Schwarze_Keute1 Grabentrasse_Wasserableitung_Schwarze_Keute2 Mastkippe_Sommer_Wasserableitung_Schwarze_Keute3 Mastkippe_Herbst_Wasserableitung_Schwarze_Keute4 Ueberleiter_RL_104_113_Wasserableitung_Schwarze_Keute5

Die LMBV plant als Sanierungsträgerin eine Anbindung der Innenkippe Schwarze Keute Ost an die natürliche Vorflut. Die Ausbauarbeiten gehören zu den Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr durch Grundwasserwiederanstieg im Bearbeitungsgebiet zwischen den Gemeinden Grünewalde, Lauchhammer und Kostebrau. Die regionale Entwicklung der Grund- und Seewasserstände erfordert die kurzfristige Herstellung zusätzlicher Ableitungswege und -kapazitäten zwischen den Restlochseen. Die Wasserableitung von der Schwarzen Keute Ost bis zum Anschluss an die bereits vorhandene Grabentrasse des Gefluders vom RL 104 zu RL 113 ist ca. 3.900m lang.

 

Das Vorhaben tangiert das FFH-Gebiet „Grünhaus“, das NSG „Grünhaus“ und das SPA-Gebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“. Daher wurden für das Vorhaben eine FFH- und SPA-Verträglichkeitsuntersuchung sowie ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Vom Mai bis November 2018 erfolgten die faunistischen Bestandserfassungen der Artengruppen Vögel, Säugetiere, Libellen, Reptilien und Amphibien im Verlauf der geplanten Grabentrasse.

 

Relevant waren vor allem die bodenbrütenden Vogelarten des Offenlandes wie Heidelerche, Brachpiper, Ziegenmelker und Steinschmätzer. Auch die im Tagebau häufig vorkommenden Arten wie Zauneidechse und Kreuzkröte mussten berücksichtigt werden. Mit den entsprechenden konfliktvermeidenden Maßnahmen bzw. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung konnten bauzeitliche Beeinträchtigungen dieser Arten vermieden werden.