Subatzus & Bringmann GbR

Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Baumbegutachtung - Referenzen

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Gerichtsgutachten Schutz- und Gestaltungsgrün

Staatsanwaltschaft (Brandenburg und Sachsen)

2017 - 2018

  • Hecke_Gerichtsgutachten_Schutzgruen
  • Thujapflanzung_Gerichtsgutachten_Schutzgruen
  • Lageskizze_Gerichtsgutachten_Schutzgruen
  • Teich_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen
  • Totholz_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen
  • Lageskizze_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen
Hecke_Gerichtsgutachten_Schutzgruen1 Thujapflanzung_Gerichtsgutachten_Schutzgruen2 Lageskizze_Gerichtsgutachten_Schutzgruen3 Teich_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen4 Totholz_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen5 Lageskizze_Gerichtsgutachten_Gestaltungsgruen6

Bei Streitigkeiten in der Nachbarschaft kommt es nach erfolgloser Schlichtung in der kommunalen Schiedsstelle häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind dann im Rahmen eines Beweisbeschlusses die hier aufgeführten Fragen zu beantworten. Jedes zu erstellende Gutachten ist mit mindestens einem Vor-Ort-Termin verbunden. Darüber hinaus sind Recherchen zum Sachverhalt und Aktenstudium notwendig.

 

Bewertung des Überhanges einer Heckenbepflanzung

Die Gärten befinden sich in einer Stadt im südlichen Brandenburg. Die Ausrichtung der Gärten ist in West-Ost-Richtung. Der Beweisbeschluss beinhaltete u.a. nachfolgende Fragestellungen:

Ist ein Überhang der an der Grundstücksgrenze befindlichen Bäume gegeben?

Welche Beeinträchtigungen gehen von den Bäumen aus?

Zur Beantwortung der Gutachterfrage wurden alle relevanten Daten im Beisein der Streitparteien und der Rechtsanwälte aufgenommen. Zu jeder Beweisfrage wurde eine ausführliche Fotodokumentation erstellt, die Fragen mit fachlicher Begründung beantwortet.

 

Beeinträchtigung des Baumbestandes durch Errichtung einer Stauanlage

In Beantwortung der Beweisfrage ging es darum, ob eine spürbare Schädigung des Flurstückes durch die Stauanlage zu befürchten war. Des Weiteren ging es um die Fragestellung, ob es zu Schäden an den auf dem Grundstück befindlichen Bäumen durch die Stauanlage kommen kann.

Zur Beantwortung der Beweisfrage wurde zunächst festgestellt, um welche Baumarten es sich auf dem Grundstück handelt, welche Überschwemmungstoleranzen die jeweiligen Baumarten haben und welche Standortbedingungen vor Bau der Stauanlage am Standort geherrscht haben. Aus diesen Erkenntnissen wurde anschließend für jeden Baum separat eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt.