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Landschaftsplanung - Referenzen
SUBATZUS & BRINGMANN GbR
Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Projekt:

Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

LBP Windenergieanlage VESTAS-Werk Lauchhammer

VESTAS

2007

Am Rande des Industriegebietes "Gewerbehof Emanuel" in Lauchhammer-Süd, etwa 35 m westlich des Werksgeländes der Firma Vestas Flügelwerk Lauchhammer, sollte eine Windenergieanlage mit einer Höhe von 170 m errichtet werden.

Der geplante Standort befindet sich auf der Anhöhe des Bahngleises der ehemaligen Grubenbahn. Die nächstgelegene Wohnbebauung ist etwa 500 m entfernt. Die Zufahrt mit einer Länge von ca. 750 m verläuft entlang des alten Bahndammes und soll wie im Bestand schon vorhanden mittels Schotter befestigt werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht wurden insbesondere die Schutzgüter Boden (Teilversiegelung), Biotope (Flächenverlust durch Versiegelung), Fauna (Rotorbewegung und Schallemissionen) und Landschaftsbild / Erholung (Baukörper, Rotorbewegung und Schallemissionen) durch die geplante Baumaßnahme stark beeinträchtigt.

Durch die große Höhe der geplanten Anlage wird das Landschaftsbild zusätzlich belastet, auch wenn sich der Standort in einem durch den Bergbau vorbelasteten Bereich befindet. Die Anlage erzielt aufgrund des erhöhten Standortes eine große Fernwirkung.

Der Eingriff in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und Biotope war im näheren Landschaftsraum auf den dafür vorgesehenen Flächen kompensierbar. Beim Schutzgut Landschaftsbild ist die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit der Beeinträchtigung aber so groß, dass ein vollständiger Ausgleich oder Ersatz nicht möglich ist. Hier ist die Festlegung einer Ausgleichabgabe erforderlich. Die Errichtung der Windenergieanlage ist nach Windkrafterlass im Restriktionsbereich (Binnenland, außerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete) geplant. Die Ausgleichsabgabe wurde aufgrund der Vorbelastungen des Gebietes im unteren Bereich angesetzt.

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