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Landschaftsplanung - Referenzen
SUBATZUS & BRINGMANN GbR
Büro für Baumbegutachtung und Landschaftsarchitektur

Projekt:

 

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Auftraggeber:

Bearbeitungszeitraum:

Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung "Gewerbegebiet Totziggraben"

Stadt Senftenberg (über Arcus Planung + Beratung, Cottbus)

2009 - 2012

Aufgrund des vorhandenen Defizits der Bereitstellung von vermarktungs-fähigen Gewerbegrundstücken hat die Stadt Senftenberg für das nach Abbruch des Garagenkomplexes brachliegende Gebiet an der Gruben-straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben besteht die Pflicht zur Erarbeitung eines Umweltberichtes sowie eines Grünordnungsplanes (GOP). Beide umweltfachliche Planungen wurden in einem Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung zusammengefasst.

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 9,1 ha und befindet sich am westlichen Stadtrand des Mittelzentrums Senftenberg, ca. 3 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Ortslage Brieske mit ihrem historischen und denkmalgeschützten Zentrum "Gartenstadt Marga" schließt ca. 200 m in westlicher Richtung an.

Gegenwärtig stellt sich das Plangebiet als ein zum Teil ungenutzter und daher brachgefallender Garagenkomplex dar.
Die Planung beabsichtigt den kompletten Abriss der Garagenbebauung zur Baufeldfreimachung. Entsprechend den Planungsabsichten der Stadt Senftenberg soll ein Gewerbestandort ausgewiesen werden, der sich mit der umgebenden Bebauung und der vorhandenen Natur und Landschaft verträglich gestaltet und im Bezug steht.

Im Osten bleiben die bestehenden Grünstrukturen als Gehölzgürtel und Abschirmung zum am östlichen Geltungsbereichsrand verlaufenden Totziggraben zum überwiegenden Teil erhalten. Die südlich gelegene Laubgebüschfläche bleibt ebenfalls erhalten und fungiert zusammen mit dem Wald weiterhin als stadtbildprägendes Element als Übergang vom Stadtgebiet zur Gartenstadt Marga.

Der Eingriffsausgleich ist auf der Fläche nicht vollständig möglich, da die Grundflächenzahlen stark gestiegen sind. Deshalb sind neben den ortsgebundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

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Subatzus & Bringmann GbR
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